Honorar
Honorar:
Eine Einzelsitzung dauert 60 bis 90 Minuten und kostet CHF 140.- bis CHF 180.- inkl. Vor,- und Nachbearbeitung. Die Dauer der Sitzung wird im Vorfeld vereinbart. Die Paartherapie dauert 90 Minuten und kostet CHF 260.- inklusive Vor,- und Nachbearbeitung. Mein Angebot richtet sich an Selbstzahler. Für Studenten*innen, für Personen welche Ergänzungsleistungen beziehen, Sozialhilfe oder aus anderen Gründen über ein begrenztes Einkommen verfügen, kann der Preis im Erstgespräch verhandelt werden. «Paartherapeut*in» ist kein geschützter Beruf. Deshalb ist es wichtig, die Qualifikationen eines Anbieters zu prüfen. Für eine seriöse Behandlung sollte der Anbieter mindestens ein Studium in Psychologie oder Sozialarbeit mit Zusatzqualifikationen in Paartherapie vorweisen können». (Quelle, Comparis.ch) |
Magdalena Sroka Rotzler Fachpsychologin für Psychotherapie FSP, eidg. anerkannte Psychotherapeutin Honorar: Eine Sitzung dauert in der Regel 60 bis 90 min. (wird im Voraus vereinbart), dabei kostet die erste Stunde CHF 160.- Nach einer Stunde berechnen wir in 15 Minuten Einheiten. Meine Leistungen werden von der Grundversicherung übernommen. |
Konditionen
Vereinbarte Termine können ohne Kosten bis spätestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Ohne dies müssen wir den vollem Ansatz berechnen.
Psychologische Psychotherapie wird nicht von der Grundversicherung abgedeckt. Selbstzahlerinnen und Selbstzahler tragen die Kosten der Psychotherapie selbst.
Je nach Versicherungsart (Zusatzversicherung, HMO, Hausarztmodell) und Problemstellung übernimmt Ihre Krankenkasse einen Teil der Kosten. Auskunft dazu erteilt Ihnen Ihre Krankenkasse.
Bei psychischen Beschwerden aufgrund von Unfällen übernimmt die Unfallversicherung auf Antrag die Kosten für die Psychotherapie.
Wenn Sie an psychischen Problemen als Folge körperlicher oder psychischer Gewalt leiden, kann bei der Opferhilfe ein Antrag auf Kostenbeteiligung für die Psychotherapie gestellt werden. Hier finden Sie weitere Informationen dazu: www.opferhilfe-beiderbasel.ch
Psychologische Psychotherapie wird nicht von der Grundversicherung abgedeckt. Selbstzahlerinnen und Selbstzahler tragen die Kosten der Psychotherapie selbst.
Je nach Versicherungsart (Zusatzversicherung, HMO, Hausarztmodell) und Problemstellung übernimmt Ihre Krankenkasse einen Teil der Kosten. Auskunft dazu erteilt Ihnen Ihre Krankenkasse.
Bei psychischen Beschwerden aufgrund von Unfällen übernimmt die Unfallversicherung auf Antrag die Kosten für die Psychotherapie.
Wenn Sie an psychischen Problemen als Folge körperlicher oder psychischer Gewalt leiden, kann bei der Opferhilfe ein Antrag auf Kostenbeteiligung für die Psychotherapie gestellt werden. Hier finden Sie weitere Informationen dazu: www.opferhilfe-beiderbasel.ch